Kindergarten für Kalscheuren
Um überhaupt eine Entwicklung der seit mehreren Jahren brachliegenden Fläche des ehemaligen Sportplatzes in Kalscheuren zu ermöglichen, wurde jetzt im Planungsausschuss einstimmig die 1. Teilaufhebung des Bebauungsplanes 333a für den Bereich des Sportplatzes beschlossen. Das war notwendig, weil im Bebauungsplan die Fläche als öffentliche Grünfläche mit Zweckbestimmung Sportplatz festgesetzt ist. Gleichzeitig sprach sich der Planungsausschuss …