Die Arbeitsbedingungen von Tagesmüttern bleiben auf absehbare Zeit schwierig. Der Jugendhilfeausschuss konnte nicht sich durchringen, wesentliche Verbesserungen zu beschließen. „Nach monatelanger Diskussion wurde die Chance vertan, die Arbeitsbedingungen wesentlich zu verbessern und gleichzeitig ein deutliches Signal zu geben, dass wir die wertvolle Arbeit der Tagesmütter entsprechend honorieren wollen“, so SPD-Ratsfrau Katrin Härtl.
Tagesmütter sind ein wesentlicher Bestandteil der Betreuung von Kindern unter 3 Jahren. Ohne qualifizierte Tagesmütter wäre die Betreuungssituation gerade im U3-Bereich noch ein Stück weit schlechter. Das wird im aktuellen Kindergartenbedarfsplan deutlich. Deshalb hatte die SPD-Fraktion bereits im September letzten Jahres die Verbesserung der Arbeitsbedingungen beantragt. Der Antrag wurde jetzt zu den Haushaltsberatungen modifiziert vorgelegt. So sollte die Geldleistung ab dem 1.08.2018 von derzeit 5,00 € pro Stunde auf 5,50 € angeboten werden. Die Weiterzahlung der Vergütung im Krankheitsfall sollte von 5 auf 10 Tage angehoben und das Vertretungssystem neu geregelt werden. „Dass das von der CDU abgelehnt wurde, ist der Heuchelei geschuldet, die wir schon seit einiger Zeit beobachten. In Sonntagsreden wird die große Bedeutung der Tagesmütter für die U3-Betreuung hervorgehoben. Aber reale Verbesserungen werden abgelehnt“, zeigt sich SPD-Ratsmitglied Margit Reisewitz enttäuscht.
Der Jugendhilfeausschuss beschloss auf der Basis von 5,00€ pro Stunde eine jährliche Dynamisierung des Stundenlohnes um 1,5 %. Die Weiterzahlung der Vergütung im Krankheitsfall wird auf 9 Tage angehoben. „ Es ist wirklich bedauerlich, dass sich der Jugendhilfeausschuss nur auf diesen kleinsten gemeinsamen Nenner einigen konnte“, so die Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses Silvia Lemmer(SPD).
Auch die Vertretungsregelung wird vorerst nicht angepackt. In der Kindertagespflegesatzung ist geregelt, dass beispielsweise bei längerem Ausfall der Tagespflegeperson das Jugendamt dafür sorgen muss, dass das Kind entweder bei einer anderen Kindertagespflegeperson oder in einer Kindertageseinrichtung vorübergehend betreut wird. „Auch diese Regelung ist nicht mehr zeitgemäß, weil gerade Kinder unter drei Jahren nicht einfach durch Personen betreut werden sollen, die ihnen fremd sind. Deshalb hat der Gesetzgeber inzwischen auch einen Anspruch auf Vertretung festgelegt, den die Jugendämter umzusetzen haben. Dazu gehört die Einrichtung einer festen Vertretungsgruppe oder auch sog. „Vertretungsstützpunkte“, so Härtl.
In diesem „Stützpunktmodell“ besucht die Tagespflegeperson mit ihren zu betreuenden Kindern in regelmäßigen Abständen den „Betreuungsstützpunkt“. Das können private Räume der Ersatzpflegemutter sein oder durch die Stadt angemietete Räumlichkeiten. Nach Ansicht der Verwaltung ist das in Hürth aber nicht notwendig. „Diese Aussage ist ein Witz. Tagesmütter melden sich vermutlich überhaupt nicht mehr krank, weil sie wissen, dass es keine ordentliche Vertretungsregelung gibt. Dass sich die Verwaltung an dieser Stelle nicht stärker für die städtischen Tagesmütter einsetzt, ist nicht nachvollziehbar“, so Reisewitz.
Die SPD-Fraktion wird sich weiter für die Tagesmütter einsetzen.
