Kitagebühren: SPD fordert Entlastung der unteren Einkommen und Einführung einer neuen Einkommensstufe

Neufassung der Kitagebühren sollte ab August 2023 in Kraft treten

Von Silvia Lemmer und Katrin Härtl:

Das langfristige Ziel der SPD bleibt die Abschaffung der Kita-Gebühren. Um sich diesem Ziel zu nähern und in der aktuellen Situation steigender Energiepreise die Familien in Hürth zu entlasten, sollten die unteren Einkommensgruppen finanziell entlastet werden. Konkret schlagen wir vor, Kita-Gebühren erst ab einem Jahreseinkommen von 28.000 € zu erheben. Der entsprechende Antrag wurde in der letzten Jugendhilfeausschusssitzung beraten. In den derzeit gültigen Beitragssatzungen für die Betreuung in Kitas und in der Tagespflege sind Einkommen nur bis 18.000 € von den Gebühren befreit. Unabhängig von der weiteren Entwicklung auf Landesebene wollen wir mit der Entlastung der unteren Einkommen ein familienfreundliches Zeichen setzen.

Zusätzlich sollten die Beitragssatzungen dahingehend geändert werden, dass eine 10. Einkommensstufe bis zu einem Jahreseinkommen von 120.000 € eingeführt wird. Eine reine Umverteilung der entgangenen Elternbeiträge auf höhere Einkommensgruppen sollte dabei aber vermieden werden. Unser Ziel ist es, dass die neuen Beitragssatzungen pünktlich zum neuen Kindergartenjahr ab dem 1. August 2023 in Kraft treten können.

Der Jugendhilfeausschuss verständigte sich zunächst darauf, dass die Verwaltung zumindest die finanziellen Konsequenzen für die Stadt darstellen sollte. Die Beratung wird im neuen Jahr weitergeführt.

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