Verlängerung der Linie 18 als vordringlicher Bedarf eingestuft

Bert Reinhardt

Das Land Nordrhein-Westfalen arbeitet derzeit an der Aufstellung eines neuen ÖPNV-Bedarfsplans. Der letzte Bedarfsplan wurde im Rahmen der Integrierten Gesamtverkehrsplanung (IGVP) im Jahr 2005 aufgestellt und basiert auf entsprechend alten Daten.
Bereits Ende letzten Jahres wurde die Verlängerung der Linie 18 von der Haltestelle Hermülheim bis zum zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) an der Theresienhöhe als Maßnahme für den neuen Bedarfsplan angemeldet. Da die Stadt die Planungen zur Verlängerung der Stadtbahnlinie 18 vorbehaltlich der Finanzierung mit großem Interesse weiterverfolgt, wurde die Maßnahme jetzt als vordringlicher Bedarf eingestuft. „Um überhaupt eine Chance zur Realisierung des Projektes bis 2025 zu erhalten, ist die Einstufung als vordringlicher Bedarf in den neuen ÖPNV- Bedarfsplan des Landes besonders wichtig“, so der planungspolitische Sprecher der SPD-Fraktion Bert Reinhardt.
Natürlich steht das Projekt weiter unter Finanzierungsvorbehalt. „Die Position der SPD ist hier eindeutig. Wir werden einer Verlängerung der Linie 18 zum ZOB nur zustimmen, wenn die jährlichen Betriebskosten für uns bezahlbar sind“, so Reinhardt weiter.
Die Verwaltung wurde gebeten, eine aktuelle Einschätzung der Betriebskosten vorzulegen. „ Die Zahlen, die wir kennen, sind 15 Jahre alt. Auf so einer Basis lässt sich natürlich keine Entscheidung treffen“, so Reinhardt.