Ermessenspielraum liegt einzig und allein beim Bürgerhaus

Margit Reisewitz

Die heftige Diskussion über die Erhöhung der Preise für die Raumnutzung des Bürgerhauses und das Unverständnis über die Art und Weise, wie bestimmten Vereinen Rabatte gewährt werden, hat jetzt dazu geführt, dass das Kulturamt der Stadt die Kriterien für die Einräumung von Rabatten offen gelegt hat.
Danach können Rabatte für Veranstaltungen mit herausragender Bedeutung für die Hürther Kultur erteilt werden. Ferner soll die Brauchtumspflege gefördert werden. Grundsätzlich können langjährige Mieter des Bürgerhauses mit Rabatten rechnen. Auch Veranstaltungen, die besonders Jugendliche an die Kultur heranführen sollen, sind rabattfähig. „Die Kriterien sind recht vage gehalten, eine Gewichtung einzelner Kriterien gibt es nicht. Es bleibt einzig und allein dem Ermessen der Leitung des Bürgerhauses überlassen, wer Rabatte bekommt und wie hoch diese ausfallen“, kritisiert die kulturpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion Margit Reisewitz.
Durch die Erhöhung der Preise zum 1. Januar 2017 ist die Nutzung des Bürgerhauses erheblich teurer geworden. „Daran ändern auch nichts die jetzt offen gelegten Kriterien für die Einräumung von Rabatten. Wir müssen die Attraktivität des Bürgerhauses steigern. Das geht aber nicht, wenn die Nutzung der Säle für viele Vereine unbezahlbar ist“, so Reisewitz.