Grundsätzliche Nutzung des Archivs bleibt kostenfrei

Margit Reisewitz

Für das Stadtarchiv in Hürth wurde zum ersten Mal eine Gebührensatzung auf den Weg gebracht. Gebühren sollen zukünftig aber nur für ganz bestimmte Nutzungen erhoben werden. So fallen unter diese Regelung folgende Nutzungen: Schriftliche Auskünfte des Archivpersonals durch vorherige Recherche, Anfertigung von Kopien, Beglaubigungen und eine Vergütung von Nutzungsrechten bei der Wiedergabe von Archivgut. Bei Schülern und Studenten werden keine Gebühren erhoben. Die Nutzung des Archivs durch persönliche Einsichtnahme bleibt weiterhin kostenfrei.
„ Mit der Gebührensatzung wird nachvollzogen, was in anderen Städten längst praktiziert wird. Wichtig ist für uns, dass die grundsätzliche Nutzung des Archivs kostenfrei bleibt“, so die kulturpolitische Sprecherin der SPD- Fraktion Margit Reisewitz.
Der Rat muss in seiner nächsten Sitzung die Gebührensatzung noch verabschieden. Nach der einstimmigen Empfehlung im Ausschuss ist auch im Rat mit einem klaren Votum zu rechnen.