Keine Höchstspannungsleitungen zwischen Efferen und Hermülheim
Eigentlich war eine Entscheidung bereits Ende Februar erwartet worden. Jetzt hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Der Planfeststellungsbeschluss zur Errichtung der Höchstspannungsleitung der Firma Amprion zwischen Rommerskirchen und Bornheim-Sechtem ist im Bereich des Hürther Stadtgebietes rechtwidrig. Nach Auffassung der Richter wurden die Belange, die für eine Umgehung der Ortslage von Hürth entlang von Gleuel, Burbach, …