Teilnehmerbeiträge bei Jugendfahrten werden sozial gestaffelt

Der Jugendhilfeausschuss hat sich in seiner jüngsten Sitzung einstimmig dafür ausgesprochen, dass die Jugendförderrichtlinien in einigen zentralen Punkten angepasst werden. Muss eine Maßnahme wegen Pandemien, Unwetter oder sonstigen Schadensereignissen ausfallen, übernimmt die Stadt die Kosten in Höhe des Zuschussbetrages. Die Förderbeiträge bei ein- und mehrtägigen Freizeit- und Ferienmaßnahmen werden erhöht. So gewährt die Stadt beispielsweise bei mehrtätigen Jugendfreizeiten zukünftig einen Zuschuss je Teilnehmer pro Tag von 5,00 € (bisher 2,90€) und je Betreuerin pro Tag einen Zuschuss von 10,00 € (bisher 5,00 €). Außerdem wird eine soziale Staffelung bei Teilnehmerbeträgen eingeführt. Die Staffelung orientiert sich am Einkommen nach den Voraussetzungen des Hürth-Passes.

„Die Änderungen sind sinnvoll, weil gerade durch Corona Veranstaltungen abgesagt werden mussten. Außerdem bietet die soziale Staffelung die Möglichkeit, dass auch Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien an den Maßnahmen teilnehmen können“, so SPD-Ratsfrau Silvia Lemmer. Der Rat muss der Anpassung in seiner nächsten Sitzung noch zustimmen. Nach dem einstimmigen Beschluss im Jugendhilfeausschuss gilt die Zustimmung aber als sicher.

Im Zusammenhang mit der Anpassung der Jugendförderrichtlinien hat das Jugendamt angekündigt, im nächsten Jahr einen neuen Vorstoß zur Wiederbelebung des Stadtjugendrings zu machen. „Wir begrüßen diese Initiative ausdrücklich. Ein funktionierender Stadtjugendring kann als Sprachrohr der Jugendverbände und Ansprechpartner der Stadt wertvolle Arbeit leisten“, so SPD-Ratsmitglied Katrin Härtl.

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