SPD fordert Neuregelung der Investitionskostenzuschüsse

Von Lukas Gottschalk:

Aus der für 2019 vom Land NRW gewährten Sportpauschale in Höhe von 161.000 € sind auch in diesem Jahr wieder Investitionskostenzuschüsse an die Vereine ausgezahlt worden. Seit 2015 ist in den Sportförderrichtlinien der Stadt geregelt, dass maximal 20.000 € aus der Sportpauschale ausgezahlt werden. Gefördert werden Um-, Neu- und Erweiterungsbauten sowie Sanierungsmaßnahmen an Sportstätten, die nicht im städtischen Eigentum sind. Ebenfalls gefördert wird die Ausstattung von Sportstätten einschließlich der Verwaltungsräume und Zuschaueranlagen. Die Maßnahmen sollen dem Sportbetrieb dienen.

In diesem Jahr hat sich zum ersten Mal gezeigt, dass das Geld nicht ausreicht. Der Stadtsportverband musste gemeinsam mit der Verwaltung eine Priorisierung vornehmen. Das war der Anlass für die SPD, die Erhöhung des jährlichen Anteils auf maximal 40.000 € oder maximal 25% der Sportpauschale zu beantragen. 25% der Sportpauschale stellt einen angemessenen Anteil dar, der zunächst ausreichen sollte, allen Anträgen gerecht zu werden und es zugleich ermöglicht, weiter wie gewohnt in die städtische Sportinfrastruktur zu investieren.

Lukas Gottschalk

Ein zweiter Aspekt muss nach Ansicht der SPD auf die in vielen Vereinen ehrenamtlich erbrachten Arbeitsleitungen gelegt werden. Nach den jetzigen Sportförderrichtlinien müssen Vereine 2/3 der Kosten jeder Maßnahme selbst tragen, wobei ehrenamtliche Arbeitsleistungen bislang nicht berücksichtigt wurden. Vereine, die über keine nennenswerten finanziellen Rücklagen verfügen, sind bisher faktisch von einer Förderung ausgeschlossen. Um auch nicht finanzkräftigen, aber dennoch engagierten Vereinen eine Umsetzung ihrer Projekte zu erleichtern, ist eine Anpassung der Richtlinien notwendig.

Der Ausschuss konnte sich noch nicht zu einer Entscheidung durchringen. Der Beschluss wurde vertagt.

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