Friedhofsgebühren bleiben hoch

Von Heiko Twellmann:

Der Stadtrat hat in seiner vergangenen Sitzung eine neue Friedhofssatzung beschlossen. Die Neufassung der Friedhofssatzung ist notwendig geworden, weil sich die Bestattungskultur in den letzten Jahren erheblich verändert hat. Die auf Friedhöfen üblichen Sargwahlgräber werden immer weniger. Stattdessen geht der Trend zu Urnen bzw. pflegefreien und anonymen Reihengräbern.

Es ist daher nachvollziehbar, dass die Verwaltung reagiert und in der neuen Satzung die Unterscheidung zwischen Reihen- und Wahlgrabstätten aufgehoben wird. Gleichzeitig wird zukünftig der Wiedererwerb einer Grabstätte gestaffelt möglich sein. Leider ist mit der neue Satzung aber auch die Chance vertan worden, das Spektrum an Grabarten zu erweitern. Wir hatten dafür plädiert, dass zukünftig Beisetzungen im Naturwald oder in einem Kolumbarium möglich gemacht werden. Dagegen hat sich der Bürgermeister in den Ausschussberatungen vehement zur Wehr gesetzt.

Mit Bestattungen im Naturwald oder in einem Kolumbarium wären in Hürth Bestattungsformen eingeführt worden, die für die Hinterbliebenen weit weniger Gebühren verursacht hätten. Viele Hürther können sich eine Beisetzung in Hürth nicht mehr leisten. Leider wird das weder bei der Friedhofssatzung noch der Gebührensatzung ausreichend berücksichtigt.

Die Friedhofsgebühren steigen sogar weiter. Beispielsweise liegt die Nutzungsgebühr für eine pflegefreie Reihengrabstätte in Zukunft bei knapp 3.000 €. Hinzu kommen noch die Bestattungsgebühren und die Gebühren für die Trauerhalle.Überhaupt nicht mehr nachvollziehbar ist die Grabnutzungsgebühr für Totgeborene und die Erhöhung für ein Kindergrab. Während in Hürth für Totgeborene knapp 700 € Gebühren anfallen, kostet eine Stelle in Frechen weniger als 50 €. Anderen Städten gelingt es deutlich besser, bei Totgeborenen und Kindern erträglichere Gebühren abzubilden.

Die SPD-Fraktion hat die Gebührensatzung für das Bestattungswesen entsprechend auch abgelehnt.

Hürth verfügt derzeit über neun Friedhöfe. In der neuen Satzung wird auch klargestellt, dass alle Friedhöfe erhalten bleiben. Somit sind auch weiterhin Beerdigungen in den Stadtteilen möglich.

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