Vergabe von Grundstücken nach Erbbaurecht wird verstärkt

Von Stephan Renner:

Die Stadt Hürth wird sich zukünftig stärker darum bemühen, Grundstücke im Erbbaurecht zu vergeben. Eine erste Entscheidung über Gewerbegrundstücke wurde jetzt einstimmig im Hauptausschuss getroffen. Auf die vorrangige Vergabe von städtischen Gewerbeflächen im Rahmen eines Erbbaurechtes wird jedoch verzichtet. Stattdessen wird jede zum Verkauf vorgesehene Gewerbefläche einer Einzelbetrachtung bezüglich Vergabe nach Erbbaurecht unterzogen. Das Für und Wider ist dem Hauptausschuss zu erläutern. Dazu lagen nahezu gleichlautende Anträge von SPD sowie CDU und Grünen vor.

Stephan Renner

Durch diesen Grundsatzbeschluss wird die Möglichkeit eingeräumt auch Gewerbegrundstücke nach Erbbaurecht zu vergeben. Die vorrangige Vergabe ist vom Tisch. Wir haben darauf Rücksicht genommen, dass es für gerade mittelständische Betriebe wirtschaftliche Nachteile haben kann, wenn das Grundstück nach Erbbaurecht vergeben wird.

Für die SPD ist es zukünftig viel entscheidender, dass auch städtische Wohnungsgrundstücke nach Erbbaurecht vergeben werden. Dazu wurde jetzt auf Antrag der SPD ein Auftrag an die Verwaltung gegeben. Diese soll das Thema so aufarbeiten, dass der Ausschuss eine Entscheidung treffen kann.

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