Stadtentwicklung nach dem Zufallsprinzip

Michael Kleofasz

Neben Baugebieten stellen auch Baulücken ein nicht unerhebliches Potenzial für die Schaffung neuen Wohnraums in der Stadt dar. In der Regel ist die Erschließungssituation dort auch schon gesichert und baurechtliche Rahmen (Bebauungsplan oder §34 BauGB) gesetzt. Baulücken können mit einem vergleichsweise geringen Aufwand bebaut werden. Zum letzten Mal wurde ein Baulückenkataster 2008 aufgelegt. Wenn es nach Ansicht der SPD geht, dann ist es für eine wachsende Kommune wie Hürth absolut notwendig, ein aktuelles Baulückenkataster zu führen. „Ohne ein aktualisiertes Baulückenkataster ist die Verwaltung darauf angewiesen, dass bauwillige Eigentümer oder Investoren sich über Bebauungsmöglichkeiten informieren. Das ist aber kein von der Verwaltung gesteuertes Verfahren, sondern ein Verfahren nach dem Zufallsprinzip“, so SPD- Ratsmitglied Michael Kleofasz.
Die von der Verwaltung beschriebenen Aufgaben einer Neuauflage sind vielfältig. Neben der Bestandsaufnahme, der Auswertung des vorhandenen Planungsrechtes, der Abstimmung mit den Fachämtern und den Stadtwerken, dem Aufbau einer Datenbank gehört auch eine Benachrichtigung der betroffenen Grundstückseigentümer und eine umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit dazu. Selbstverständlich muss gewährleistet werden, dass der Datenbestand regelmäßig aktualisiert wird. „Wir vermuten, dass die Wohnbaupotenziale eines aktualisierten Baulückenkatasters so groß sind, dass sich eine Neuauflage lohnt. Wir wären auch dazu bereit, die notwendigen finanziellen Mittel in den Haushalt einzustellen“, ergänzt der planungspolitische Sprecher der SPD-Fraktion Bert Reinhardt.
Auch wenn der Antrag der SPD jetzt im Planungsausschuss mit den Stimmen und CDU und Grünen abgelehnt wurde, wird die SPD das Thema weiter verfolgen.